Welche Handlungen sind bei der Bestellung des Geschäftsführers einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vorzunehmen?
Vorab: Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) muss gemäß §6 Absatz 1 GmbHG einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Gemäß §6 Absatz 2 GmbHG kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person als Geschäftsführer fungieren. §6 Absatz 3 GmbHG besagt, dass sowohl Gesellschafter als auch andere (fremde) Personen zu Geschäftsführern bestellt werden können.
Die Bestellung des Geschäftsführers gehört gemäß §46 Nr. 5 GmbHG zum Aufgabenkreis der Gesellschafter.
In der Praxis erfolgt die Bestellung des Geschäftsführers einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- unmittelbar im Gesellschaftsvertrag (bspw. sehen die Muster-Gründungsprotokolle der UG unter Tz. 4 einen entsprechenden „Passus“ vor) oder
- durch Beschluss der Gesellschafterversammlung.
In diesem Rahmen sind zwei Handlungen vorzunehmen:
- Formale Bestellung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung.
- Abschluss des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers.
Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag erfolgt die Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit. Dabei sind alle Gesellschafter stimmberechtigt – auch derjenige Gesellschafter, der als Geschäftsführer bestellt werden soll. Die Bestellung ist allerdings nur dann rechtswirksam, wenn Sie von dem Bestellten angenommen wird.
Die Bestellung ist sodann dem Registergericht (Handelsregister) anzumelden. Apropos: Diese Anmeldung erfolgt durch den Geschäftsführer der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Dabei muss der neu bestellte Geschäftsführer nach §6 Absatz 2 GmbHG versichern, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die der Bestellung entgegenstehen.
Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers bildet dann das schuldrechtliche Verhältnis zwischen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und Geschäftsführer ab. Darin werden bspw. Aufgaben, Pflichten, Rechte, Vergütung, Kündigungsfristen, nachvertragliche Wettbewerbsverbote etc. festgelegt.
Autor: Alexander Sprick Rinteln
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