Benötigt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Betriebsnummer?
Identifikation der Arbeitgeber bei der Sozialversicherung
Sobald Arbeitnehmer – auch "nur" geringfügig Beschäftigte ("Minijobber") – eingestellt werden, benötigt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Betriebsnummer.
Letztere dient zur Identifikation der Arbeitgeber bei der Sozialversicherung und findet in Meldeverfahren der Sozialversicherungsträger Verwendung. Die Betriebsnummer ist in die Versicherungsnachweise der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer einzutragen. Um bspw. einen Beschäftigten bei der Einzugsstelle anmelden zu können, benötigt der Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigungsbetriebe eine Betriebsnummer. Auch für Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft ist die Betriebsnummer wichtig.
Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Zahl, die in Deutschland vom Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Die Vergabe der Betriebsnummer ist kostenlos.
Anhand der Meldungen der Arbeitgeber an die Krankenkassen nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV), die zwingend die Betriebsnummer enthalten müssen, wird auch die amtliche Beschäftigungsstatistik erstellt. Die Betriebsnummer hat also noch eine weitere Funktion: Sie dient als Schlüssel für die Beschäftigungsstatistik, durch die wiederum Aussagen zur Beschäftigungssituation in den einzelnen Wirtschaftszweigen, Regionen und weiteren Merkmalen möglich werden.
Die Betriebsnummer kann vom Arbeitgeber, das heißt der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) selbst oder von einer vertretungsberechtigten Person beantragt werden. Häufig ist dies der Steuerberater. Die Beantragung kann telefonisch, schriftlich oder mithilfe eines Online-Antrags bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.
Ich rate an, die Betriebsnummer recht frühzeitig zu beantragen, damit sie - falls benötigt - kurzfristig zur Verfügung steht. Der Versand von Bescheiden durch den oben genannten Betriebsnummern-Service erfolgt nämlich aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich auf dem Postwege.
Wurde eine Betriebsnummer an Ihre Unternehmergesellschaft neu vergeben, so ist diese nach rund 3 Arbeitstagen auch bei den Sozialversicherungsträgern bekannt. Sie sollten deshalb diese Zeit abwarten, bis Sie Ihre erste Meldung an die Sozialversicherung übermitteln.
Autor: Alexander Sprick Rinteln
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